Als schwerstes Delikt gilt auch hier die fahrlässige Körperverletzung. Die 100 Tage Freiheitsstrafe aus dem Strafbefehl vom 20. August 2019 sind demnach zur Gesamtstrafe im vorliegenden Verfahren zu asperieren. Die Strafe von 330 Tagen wird dadurch um 70 Tage erhöht, was eine hypothetische Gesamtstrafe von 400 Tagen ergibt. Davon sind die bereits ausgesprochenen 100 Tage wieder abzuziehen. Daraus resultiert eine Zusatzstrafe von 300 Tagen resp. 10 Monaten Freiheitsstrafe. 13.8.4 Bedingter Vollzug