Retrospektive Konkurrenz Der Beschuldigte wurde am 20. August 2019 von der Staatsanwaltschaft Region Bern-Mittelland zu einer Freiheitsstrafe von 100 Tagen verurteilt wegen Delikten, die der Beschuldigte am 7. und 10. Dezember 2018 begangen hat. Diese Delikte wurden somit vor dem erstinstanzlichen Urteil vom 28. Februar 2019 in der vorliegenden Sache begangen und mit der gleichen Strafart bestraft. Die Voraussetzungen für die Bildung einer Zusatzstrafe sind damit erfüllt.