58 fehlende Sprachverständnis und die geltend gemachte Komplexität der Vorschriften können mit dieser Vorgeschichte nicht mehr als mildernde Umstände vorgebracht werden. Straferhöhend wirkt sich an dieser Stelle aus, dass A.________ während dem laufenden Verfahren erneut einschlägige Delikte beging (pag. 897 ff.). Dieser Umstand offenbart eine ausgeprägte Uneinsichtigkeit und Gleichgültigkeit gegenüber gesetzlichen Vorgaben und wirkt sich straferhöhend aus.