_ geht aber weit über solche „Anfängerfehler“ hinaus. Innerhalb von drei Jahren wurde er sechs Mal rechtskräftig verurteilt wegen Verstössen gegen die immer gleichen Gesetze. Dies zeugt nicht von einer entschuldbaren Unkenntnis, sondern schlicht von einem Desinteresse, sich mit den geltenden gesetzlichen Anforderungen auseinander zu setzen, und von Gleichgültigkeit der geltenden Rechtsordnung gegenüber. Das