Zu ergänzen sind diese Ausführungen mit den Informationen, dass A.________ mittlerweile geschieden ist, zu seiner Ex-Frau und seinen vier erwachsenen Kindern aber ein gutes Verhältnis pflegt. Er ist als Geschäftsführer der Z.________ (GmbH) tätig, wo er aktuell pandemiebedingt reduziert arbeitet und eine Kurzarbeitsentschädigung bezieht (pag. 908 ff.). Im Zeitpunkt der oberinstanzlichen Verhandlung war zudem seine künftige Wohnsituation unklar, da ihm seine Wohnung per Ende August gekündigt worden war, er jedoch noch keine neue Wohnung gefunden hatte (pag. 962 Z. 4).