Die 25 resp. 30 Tage für die ersten beiden Widerhandlungen werden mit 20 Tagen asperiert, die dritte Widerhandlung mit 25 Tagen und die Vierte mit 30 Tagen. Daraus resultiert eine provisorische Gesamtstrafe von 290 Tagen. 13.8.2 Allgemeine Täterkomponente Die Vorinstanz hat die persönlichen Verhältnisse im Zeitpunkt des Urteils korrekt zusammengefasst und zutreffend beurteilt, dass sich diese neutral auf die Strafzumessung auswirken. Darauf wird verwiesen (pag. 817, S. 39 der vorinstanzlichen Urteilsbegründung). Zu ergänzen sind diese Ausführungen mit den Informationen, dass A.______