Jedes der vorliegend zu beurteilenden Delikte bezieht sich entweder auf Widerhandlungen gegen das Ausländerrecht oder das Strassenverkehrsrecht oder steht in Zusammenhang mit der nachlässigen Betriebsführung des Beschuldigten. Seit dem Jahr 2014 – und zu einem beträchtlichen Teil vor Begehung der vorliegend zu beurteilenden Delikte – ergingen gegen den Beschuldigten elf Urteile, ausnahmslos wegen Widerhandlungen gegen die Strassenverkehrsgesetzgebung, die Ausländergesetzgebung, die Umweltschutzgesetzgebung oder Vorschriften zur Betriebsführung (Buchführung, AHV). Mehrere dieser Delikte beging der