__ während seines Aufenthalts in der Schweiz von gut einer Woche diverse, gerade anfallende Arbeiten in der Werkhalle der P.________(AG) verrichten. Aufgrund dieser kurzen Zeit ist das Tatverschulden als leicht zu bezeichnen und es erscheint mit Blick auf die Empfehlung in der VBRS- Richtlinie eine Strafe vom 60 Strafeinheiten angemessen. Wie nachfolgend dargelegt wird, hält die Kammer eine Freiheitsstrafe für angemessen (siehe Ziff. 13.7 unten). Dennoch, resp.