54 Die VBRS-Richtlinien sehen für die erstmalige Begehung dieses Delikts eine Strafe von 6 Strafeinheiten, bei der zweiten Begehung eine Strafe von 12 Strafeinheiten, bei der dritten Begehung 18 Strafeinheiten und bei der vierten Begehung 25 Strafeinheiten vor. A.________ wurde vor den vorliegend zu beurteilenden Vorfällen bereits fünf Mal wegen Nichtabgabe von Ausweisen und Kontrollschildern trotz behördlicher Aufforderung bestraft (pag. 897 ff.).