Dennoch bewegt sich das Tatverschulden weiterhin im leichten Bereich. 13.1.3 Gesamtverschulden Mit Blick auf das leichte Tatverschulden sowie die Bestrafung des Unfallverursachers H.________ zu einer Geldstrafe von 110 Tagesätzen und einer Verbindungsbusse von CHF 800.00 erscheint vorliegend eine Bestrafung in der Höhe von 70 Strafeinheiten als verschuldensangemessen.