52 Gabelstaplers korrekt zu instruieren resp. ihm bis zum Ablegen der erforderlichen Ausbildung das Staplerfahren zu untersagen und geeignete organisatorische Massnahmen zu treffen, die ein Behändigen des Staplers durch Unbefugte verhindert hätten. Unter dem Titel Art und Weise der Tatbegehung ist das Verschulden demnach als leicht zu bezeichnen. Insgesamt ist von einem leichten objektiven Tatverschulden auszugehen. 13.1.2 Subjektive Tatschwere A.___