Hierbei wird zu beachten sein, dass die Bussen teilweise als Zusatzstrafe zu den Urteilen der Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau vom 7. November 2016 und der Staatsanwaltschaft Zug vom 12. Juli 2017 sowie als Zusatzstrafe zum Urteil der Staatsanwaltschaft Region Bern-Mittelland vom 20. August 2019 auszusprechen sind. Nachfolgend wird zunächst die Strafe für die mit Freiheitsstrafe zu sanktionierenden Delikte begründet und die Gesamtfreiheitsstrafe sowie die notwendige Zusatzstrafe gebildet. In einem zweiten Schritt wird für die restlichen Delikte eine Gesamtbusse gebildet (siehe Ziff. 13.9 unten).