Es ist demnach für diese Delikte eine Gesamtstrafe zu bilden. Diese ist als Zusatzstrafe zum Urteil der Staatsanwaltschaft Region Bern-Mittelland vom 20. August 2019 auszufällen. Eine zweite Gesamtstrafe ist für die mit Busse bedrohten Delikte zu bilden. Hierbei wird zu beachten sein, dass die Bussen teilweise als Zusatzstrafe zu den Urteilen der Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau vom 7. November 2016 und der Staatsanwaltschaft Zug vom 12. Juli 2017 sowie als Zusatzstrafe zum Urteil der Staatsanwaltschaft Region Bern-Mittelland vom 20. August 2019 auszusprechen sind.