__ ein Strafverfahren gegen A.________ erstmals nicht abgewendet – vielmehr wären umso mehr Ermittlungen aufgenommen worden, um den wahren Unfallverursacher zu identifizieren und die unterschiedlichen Aussagen der Beteiligten zu erklären. Ein Strafverfahren gegen A.________ als Unfallverursacher war erst obsolet, als H.________ sich der Polizei als Unfallverursacher stellte und ein Geständnis ablegte. Dies geschah jedoch erst am Nachmittag des 18. Novembers 2016 und somit nach dem Telefonat zwischen C.________ und E.________ (siehe Ziff. II.9.6.1 und Ziff. II.9.6.2 oben).