47 Art. 22 Abs. 1 StGB überschritten. Bei der falschen Anschuldigung gemäss Art. 303 Ziff. 1 StGB handelt es sich um ein Verbrechen im Sinne von Art. 10 Abs. 2 StGB. Die versuchte Anstiftung zur Begehung dieses Tatbestands ist somit strafbar. C.________ wusste, dass A.________ nicht der wahre Unfallverursacher war und ihm war auch bewusst, dass eine entsprechende Aussage von E.________ ein Strafverfahren gegen A.________ zur Folge hätte. Dies war das Ziel seines Handelns. Er hat zudem bewusst und willentlich auf E.____