11.1 Versuchte Anstiftung zu falscher Anschuldigung 11.1.1 Tatbestandsmerkmale Wer jemanden zu einem Verbrechen zu bestimmen versucht, macht sich der versuchten Anstiftung zu diesem Verbrechen schuldig (Art. 24 Abs. 2 StGB). Der Versuch ist strafbar, wenn ein Täter die strafbare Tätigkeit nicht zu Ende führt, oder