Die P.________(AG) war ein AA.________(Betrieb) im Eigentum von A.________. Dieser strebte mit dem Betrieb der P.________(AG) die Erzielung eines Gewinns an und beschäftigte für die Erledigung der anfallenden Arbeiten zusätzliches Personal. Insbesondere war es durchaus üblich, dass A.________ Personen für kürzere, sogar nur stundenweise Arbeitseinsätze beschäftigte und diese dafür – sei es monetär oder mit Naturalien – auch entlöhnte. Die Tätigkeiten von H.________ umfassten insbesondere Reinigungsarbeiten sowie das Abisolieren von Kabeln.