SK 2017 383 vom 3. Mai 2018 E. III.14.2). In SK 2010 423 hatte das Obergericht des Kantons Bern einen Fall zu beurteilen, in dem zwei Asylbewerber während eines knappen Tages unentgeltlich Altreifen in einem Pneulager bearbeiteten und anschliessend in einen Container luden. Gemäss den obergerichtlichen Erwägungen änderte dabei der Umstand, dass die beiden Asylbewerber nur wenige Stunden beschäftigt worden seien oder dass sie kein Entgelt erhalten hätten, nichts daran, dass es sich um eine «Erwerbstätigkeit» im Sinne der Bestimmung gehandelt habe.