42 wenn dieser für die anfallenden Arbeiten nützlich wäre. Darüber hinaus befanden sich die Zündschlüssel des Staplers beim Fahrzeug selber. H.________ musste dadurch auch keine physischen oder organisatorischen Hindernisse bewältigen, um den Gabelstapler zu bedienen. Insbesondere musste er nicht mit A.________ Rücksprache nehmen, um einen Stapler zu behändigen. Indem A.________ H.________ unbeaufsichtigt in der Werkhalle anfallende Arbeiten erledigen liess, nachdem er ihm gezeigt hatte, wie man Gabelstapler fährt, ohne jedoch Vorkehrungen zu treffen, um H.________ vom Einsatz des Gabelstaplers abzuhalten,