41 seinen Mitarbeitern sowie allen weiteren Personen, die sich in seinem Betrieb aufhielten und durch einen Betriebsunfall in Mitleidenschaft gezogen werden könnten, eine Garantenstellung inne. Konkret wäre A.________ dazu verpflichtet gewesen, Arbeiten mit dem Gabelstapler nur Arbeitnehmern übertragen, die gemäss ASFL-Lehrmittel dafür ausgebildet sind. Weiter hätte er den Arbeitsablauf möglichst gefahrlos gestalten, die Arbeitnehmer auf Gefahren hinweisen, sie instruieren und für eine geeignete Überwachung der Einhaltung der Sicherheitsvorkehrungen sorgen müssen.