Im Kern ist demnach zu prüfen, ob der Beschuldigte eine aufgrund seiner Garantenpflicht objektiv gebotene und physisch real mögliche Abwendungshandlung unterlassen und damit eine Sorgfaltspflicht verletzt hat. 10.1.3 Subsumtion Der erforderliche Strafantrag wurde am 14. Dezember 2016 fristgerecht gestellt (pag. 647). Beim Gabelstaplerunfall vom 15. November 2016 in der Werkhalle der P.________(AG) wurde G.________ vom Gabelstapler erfasst und zu Boden geworfen.