- Zumutbarkeit der unterlassenen Handlungen - Hypothetische Kausalität/Vermeidbarkeit Die Vorschriften, welche im Folgenden die Garantenpflicht begründen werden, umschreiben zugleich die vom Arbeitgeber zu gewährleistenden Sicherheitsstandards und stellen damit auch den für die Beurteilung der Sorgfaltspflichtsverletzung relevanten Massstab dar. Sie bestimmen sowohl, wer zufolge einer Garantenstellung handeln muss, als auch, wie diese Person handeln muss, um ihrer Sorgfaltspflicht nachzukommen (vgl. Niggli/Muskens, in: Niggli/Wiprächtiger [Hrsg.] Basler Kommentar Strafrecht, 4. Aufl.