Damit in Einklang steht denn auch dessen Aussage, er habe von der Polizei erfahren, dass E.________ der Polizei den wahren Unfallverursacher bekannt gegeben hatte. A.________ erfuhr somit während der laufenden Polizeikontrolle in seinem Betrieb, dass E.________ nicht mehr wie vereinbart ihn selber als Unfallverursacher angab, was ihn offenbar schwer enttäuschte (pag. 966 Z. 2). In dieser Situation erscheint es plausibel, dass der mit der anhaltenden Polizeikontrolle beschäftigte A.________ C.________ bat, E.________ anzurufen und dieser dabei versuchte, im Hinblick auf die noch ausstehende Einvernahme von E.___