76). Die Anzeigerapporte stimmen inhaltlich überein bzw. ergänzen sich insofern, als dass aus dem Anzeigerapport vom 29. Dezember 2016 hervorgeht, dass A.________ am Morgen des 18. Novembers 2016, irgendwann nach 9:30 Uhr, gegenüber X.________ gestanden hat, dass H.________ den Gabelstapler gefahren ist, und dem Anzeigerapport vom 22. November 2016 entnommen werden kann, dass H.________ um 13:00 Uhr des gleichen Tages ebenfalls von X.________ in der P.________(AG) angehalten wurde.