29 und pag. 31). Am Freitag, 18. November 2016, 9:30 Uhr führten W.________ und U.________ von der Kantonspolizei sodann eine unangemeldete Kontrolle bei der P.________(AG) durch und stiessen dabei auf K.________, den sie aufgrund der Beschreibung von E.________ zunächst für den Unfallverursacher hielten und ihn für weitere Abklärungen auf die Wache J.________ brachten (pag. 32). Ebenfalls am Freitagmorgen, 18. November 2016, hat A.________ gemäss Anzeigerapport in seiner Firma gegenüber X.________ (Umweltkriminalität und Arbeitssicherheit) gestanden, dass sein Cousin H.________ den Gabelstapler gefahren sei (pag. 32).