9.6 Versuchte Anstiftung zu falscher Anschuldigung und evtl. zu falschem Zeugnis (Ziff. B.1 der Anklageschrift) In Bezug auf den Vorwurf der versuchten Anstiftung zu falscher Anschuldigung sind zusätzlich zu den als glaubhaft beurteilten Aussagen von E.________, C.________ und A.________ die Anzeigerapporte vom 29. Dezember 2016 (pag. 28 ff.) und 22. November 2016 (pag. 74 ff.) in die Beweiswürdigung einzubeziehen. 9.6.1 Anzeigerapporte vom 29. Dezember 2016 und 22. November 2016 C.________ wird in den beiden Anzeigerapporten nicht erwähnt.