472 Z. 434 ff.). Auf diese Aussage ist zurückzukommen (siehe Ziff. 9.7.1 unten). 9.5.2 Telefonat zwischen C.________ und E.________ A.________ wurde am 18. November 2016 mit der Aussage von E.________ konfrontiert, wonach C.________ ihn am Vormittag desselben Tages angerufen und ihm gesagt habe, er solle bei der Polizei sagen, dass A.________ gefahren sei. Seine Antwort lautete: «Ich sagte C.________, dass er E.________ fragen solle, warum er auf einmal aussage, dass nicht ich gefahren sei» (pag. 458 Z. 159).