33 (pag. 472 Z. 446 ff.). Zugleich gab er aber auch an, nicht mehr zu wissen, wann C.________ die Wahrheit erfahren habe darüber, wer den Stapler gefahren sei, und sich nicht mehr daran erinnern zu können, ob er ihm das selber erzählt habe (pag. 473 Z. 453 ff.). Festzuhalten ist in diesem Zusammenhang jedoch folgende Aussage von A.________: C.________ sei nicht im Betrieb gewesen, als der Unfall passiert sei, sei dann jedoch in den Betrieb gekommen und da gewesen, als die Polizei und das Krankenauto gekommen seien (pag. 472 Z. 434 ff.).