31 augenfälligen Ungereimtheiten in den nachfolgenden Einvernahmen nicht aufzuwiegen. 9.4.4 Verhältnis nach den Vorfällen im November 2016 Die Zweifel an der Wahrheit der am 26. März 2018 geäusserten Vorwürfe verstärken sich bei einer Analyse der Angaben von E.________ zu seinem Verhältnis mit C.________ resp. der P.________(AG) nach den Vorfällen vom November 2016. Am 26. März 2018 gab E.________ an, er sei nach dem Unfall nicht mehr in die P.________(AG) gegangen (pag. 388 Z. 51).