Wir könnten uns doch am Abend treffen und noch einmal darüber sprechen. Ich solle es auch meinem Vater sagen.» (pag. 384 Z. 84 ff.). Verbalisiert wurde sodann festgehalten, dass S.________ in Wirklichkeit C.________ heisse. An dieser Aussage fällt zunächst ihre Spontanität und Tatnähe auf: Weder der einvernehmende Polizist noch E.________ hatten C.________ bis zu diesem Zeitpunkt erwähnt gehabt und auch die Frage bezog sich nicht auf C.________. Dennoch schilderte E.________ von sich aus von diesem Telefongespräch, das sich wenige Stunden zuvor ereignet haben soll.