___ zum Inhalt des Telefonats zwischen ihm und C.________ beobachtet werden: An der ersten Einvernahme vom 18. November 2016 kam die Sprache erst auf C.________, als E.________ gefragt wurde, ob A.________ ihn noch einmal kontaktiert habe. E.________ antwortete darauf wie folgt: «Heute Vormittag um ca. 9:45 Uhr rief mich S.________ an. […] S.________ sagte zu mir, dass ich der Polizei sagen soll, dass A.________ mit dem Stapler gefahren sei. Der andere habe keine Arbeitsbewilligung und keine Staplerprüfung. A.________ komme sonst ins Gefängnis. Wir könnten uns doch am Abend treffen und noch einmal darüber sprechen.