956 Z. 3). Sie habe ihn angerufen und darauf habe er reagiert und «das» gesagt. Sehr wahrscheinlich hätte er es «eh» gesagt. Aber in dem Moment habe ihm dieses Telefonat «den Schub gegeben» (pag. 959 Z. 18). Es kann vorneweg genommen werden, dass die Polizistin T.________ tatsächlich im Zusammenhang mit diesem Vorfall vor Ort im Einsatz war, ein Gespräch zwischen ihr und E.________ jedoch nicht im Anzeigerapport vermerkt wurde. Demgegenüber hat der Einsatzleiter U.________ festgehalten, E.________ habe ihn am 17. November 2016 angerufen und berichtet, dass nicht A.___