955 Z. 41], «Klar ist es nicht schön. Aber wenn du unter Druck bist, passieren Fehler. Für mich ist das ‘düre’» [pag. 958 Z. 4]). An diesen Aussagen fällt wie erwähnt auf, dass die Vorwürfe der Druckausübung, die E.________ im Jahr 2018 gegenüber A.________ und C.________ ausgesprochen hat, in seinen tatnächsten Aussagen nicht angelegt sind. Zwar erwähnte er in der ersten Einvernahme, Angst zu haben, dass ihm jemand etwas antun könnte (pag. 384 Z. 88). Er brachte diese Angst aber in keiner Weise mit Interaktionen mit A.________ oder C.________ in einen Zusammenhang (siehe zu dieser Aussage ausführlicher Ziff. 9.4.3 unten).