C.________ erwähnte er im Zusammenhang mit dem Geschehen am Unfalltag mit keinem Wort (pag. 383 f.). Diese Aussagen stehen in einem deutlichen Kontrast zu den Aussagen von E.________ an der Einvernahme vom 26. März 2018: Darin hat E.________ zu Beginn von sich aus massive Vorwürfe gegenüber A.________ und C.________ erhoben. Diese hätten ihn von Anfang an, gleich nach dem Unfall, unter Druck gesetzt, damit er sage, A.________ sei mit dem Stapler gefahren (pag. 387 Z. 19 ff., pag. 389 f. Z. 123 ff., pag. 390 Z. 128 ff., pag. 391 Z. 178). Zuerst nur A.________, später sei auch C.________ dazu gekommen (pag. 390 Z. 128 ff., pag.