sehr wohl ein Interesse am Wohlergehen der P.________(AG) hatte und damit durchaus ein Motiv bestand, A.________ zu unterstützen, wenn dieser mit seiner Falschaussage versuchte, das Unternehmen vor den negativen Konsequenzen des Unfalls vom 15. November 2016 zu bewahren. 9.3.6 Fazit C.________ hat über weite Teile übereinstimmende und in sich logische Aussagen zu Protokoll gegeben. Aus dem Rahmen fallen jedoch seine Angaben zum Gesprächsthema des Telefonats zwischen ihm und E.___