26 gewesen, was in dieser Firma passiert sei. Er sei einfach nur ein Arbeiter gewesen dort (pag. 976 Z. 1, ähnlich: pag. 975 Z. 26 ff.). Diese Aussage ist anzuzweifeln: Einerseits besteht zwischen C.________ und A.________ ein Verwandtschaftsverhältnis und offenbar ein enger Kontakt – das geltend gemachte Desinteresse an der Firma von A.________ erscheint schon deshalb nicht ganz glaubhaft. Zudem war C.________ Angestellter der P.________(AG) und ernährte mit diesem Lohn im Herbst 2016 eine fünfköpfige Familie (pag. 424 Z. 35).