CHF 500.00 geliehen, seither sei er nicht mehr zu ihnen gekommen. Er habe das Geld bisher nicht zurückbezahlt (pag. 430 Z. 50). Er habe mit E.________ weder vorher noch nachher ein Problem gehabt. Bis er das Geld vom Chef bekommen und nicht zurückbezahlt habe (pag. 434 Z. 188). 9.3.5 Interessenlage C.________ An der oberinstanzlichen Verhandlung hat C.________ mehrfach betont, kein Interesse daran gehabt zu haben, die Aussage von E.________ zu beeinflussen. Er sei nicht dabei gewesen und das interessiere ihn nicht. Es sei nicht sein Problem