kurz nach dem Unfall von A.________ über den wahren Unfallverursacher in Kenntnis gesetzt worden war, sicherlich aber vor dem Telefon mit E.________ – sonst hätte C.________ keinen Anlass gehabt, E.________ danach zu fragen, wer denn nun wirklich gefahren sei. 9.3.3 Telefonat zwischen C.________ und E.________ C.________ bestreitet nicht, dass zwischen ihm und E.________ ein Telefongespräch stattgefunden hat. So gab er am 11. April 2018 an, er habe mit E.________ telefoniert und ihn gefragt, wie es seinem Vater gehe. Er habe ihn auch gefragt, wer gefahren sei. E.________ habe ihm gesagt, er möge A.___