Anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung vom 1. September 2020 schilderte er, nach dem Unfall habe er mit E.________ nicht darüber gesprochen, wer der Fahrer des Staplers gewesen sei (pag. 974 f. Z. 45). Er glaube, so viel er sich erinnere, er habe erst mit A.________ über den Unfallverursacher gesprochen, als er nach dem