__ stimmen im Wesentlichen miteinander überein: Er gab stets an, während des Unfalls nicht vor Ort gewesen zu sein und erst gekommen zu sein, als die Polizei und das Krankenauto schon da gewesen seien, der Helikopter jedoch noch nicht (pag. 430 Z. 28 ff., pag. 431 Z. 71, pag. 762 Z. 37 ff. und pag. 974 Z. 34). Er sei dann mit E.________ und dessen Frau ins Krankenhaus gefahren (pag. 430 Z. 40). Am 11. April 2018 präzisierte er zudem, er sei zwischen 9:00 Uhr und 11:00 Uhr dort gewesen (pag. 431 Z. 75) und er habe G.________ am Boden liegen sehen (pag. 430 Z. 34 ff.). Diese konstanten Aussagen erscheinen in sich soweit glaubhaft.