Dieser Sachverhalt wurde als versuchte Nötigung angeklagt. C.________ bestreitet nicht, dass zwischen ihm und E.________ im Nachgang zum Unfall vom 15. November 2016 ein Telefonat stattgefunden hat. Er weist jedoch von sich, E.________ darin gebeten zu haben, bei der Polizei A.________ als Fahrer auszugeben und E.________ unter Druck gesetzt oder bedroht zu haben.