_ keine Arbeitsbewilligung und keine Staplerprüfung habe. E.________ solle dies auch seinem Vater sagen und man könne sich dann am Abend noch einmal treffen und darüber sprechen (Ziff. B.1 der Anklageschrift). Sodann soll er E.________ in der Zeit vom 16.-18. November 2016 angerufen und ihm gedroht haben, ihn «um z’lah» bzw. ihn umzubringen, wenn er nicht aussage, A.________ sei mit dem Stapler gefahren und habe den Unfall vom 15. November 2016 verursacht, bei dem der Vater des Geschädigten verletzt worden war (Ziff. B.2 der Anklageschrift). Dieser Sachverhalt wurde als versuchte Nötigung angeklagt.