wusste, dass H.________ keinen Staplerausweis hatte. Da A.________ selber die Staplerfahrerprüfung abgelegt und die entsprechenden Kurse besucht hat, wusste er, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit jemand mit einem Stapler fahren darf. Ihm war somit bewusst, dass H.________ nicht befugt war, den Elektro-Gabelstapler zu bedienen. Trotz dieser Umstände liess A.________ H.________ für die P.________(AG) Arbeiten ausführen, welche das Bedienen eines Gabelstaplers erforderten. 9. C.________