22 darüber informiert, dass es ihm trotz der erfolgten Unterweisung nicht erlaubt war, einen Stapler zu bedienen. Darüber hinaus hat es A.________ als Geschäftsführer und -inhaber unterlassen, die innerbetrieblichen Abläufe der P.________(AG) so zu gestalten, dass die Benutzung der Gabelstapler durch Unbefugte nicht möglich war oder zumindest erschwert worden wäre. A.________ wusste, dass H.________ keinen Staplerausweis hatte.