7 oben). Zusätzlich geht aus den Akten hervor, dass H.________ nicht einmal über die grundlegenden Sicherheitsvorschriften für die Bedienung von Gabelstaplern aufgeklärt worden war: A.________ gab stets an, H.________ zuvor (zwei Jahre resp. ein Jahr vor dem Unfall) gezeigt zu haben, wie man einen Stapler bediene (pag. 456 Z. 63 ff. und pag. 466 Z. 229). Er habe es ihm etwa eine halbe Stunde lang gezeigt (pag. 467 Z. 248 ff.). Er wisse nicht, ob H.________ Erfahrung damit habe, Stapler zu fahren. Er denke aber nicht, dass dieser vorher schon mal einen