als Geschäftsführer und -inhaber der P.________(AG) wusste, dass H.________ nicht über die dafür erforderlichen Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen verfügte. Dennoch unterliess er es, diese Bewilligungen einzuholen und liess H.________ in der P.________(AG) arbeiten. H.________ wurde für die geleistete Arbeit nicht monetär entschädigt, wohnte aber während dieser Zeit bei A.________ und durfte für Übersetzungsarbeiten sowohl auf A.________, wie auch auf den Angestellten der P.________(AG), C.________, zurückgreifen.