964 Z. 41). In der erstinstanzlichen Hauptverhandlung hat er dabei explizit auch den Zusammenhang mit der mehrfachen Schwarzarbeit in der P.________(AG) hergestellt. Auch schilderte er an der oberinstanzlichen Verhandlung, wie er E.________ gebeten habe, ihn selber als Fahrer anzugeben, weil es für E.________ auch besser sei, wenn er «in dieser Firma sei» (pag. 968 Z. 22). Auch diese Aussage legt offen, dass es A.________ primär darum ging, die Firma halten zu können. Die Ängste, der Unfall würde wegen den gehäuften Fällen von Schwarzarbeit negative Konsequenzen für das Unternehmen nach sich ziehen, wenn herauskäme, dass H._____