463 Z. 87). Auf den Vorhalt, er habe es aus Angst gemacht, dass die illegale Beschäftigung seines Verwandten auffliegen könnte, antwortete er lediglich mit dem Widerspruch, H.________ habe nicht bei ihm gearbeitet (pag. 463 Z. 90 ff. und pag. 468 Z. 301 ff.). In derselben Einvernahme gab er sodann an, er habe verhindern wollen, dass sein Cousin eingesperrt werde. Das sei «bei ihnen» so, für einen Cousin gehe man auch ins Gefängnis. Er habe ihn nicht verraten wollen (pag. 468 Z. 283 ff.). Kurz darauf, noch immer in derselben Einvernahme, gab er an, er habe Angst gehabt, dass noch etwas Schlimmeres passieren würde.