zunächst versuchte, sich selber als Unfallverursacher auszugeben und dafür bis hin zur oberinstanzlichen Verhandlung immer wieder neue Gründe angab: In der Einvernahme vom 2. März 2018 schilderte er zunächst, er wisse nicht mehr, warum er E.________ vorgeschlagen habe, sich selber als Unfallverursacher auszugeben, er sei richtig verloren gewesen und habe nicht mehr gewusst, was er mache (pag. 462 Z. 73). Vermutlich habe er es aus Angst gemacht, dass noch etwas mehr passiere. Dass es ein Problem geben würde. Er könne es nicht erklären (pag. 463 Z. 87).