Erneut auf diese Beschäftigungen ohne Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung angesprochen gab A.________ am 2. März 2018 an, die Personen, die einen guten Job gemacht hätten, angestellt zu haben. Aber jemand, der die Arbeit nicht gut mache, werde er nicht anmelden. Er habe ja nur gewollt, dass diese «ein paar Tage bei ihm arbeiten und dann wieder gehen» würden (pag. 476 Z. 579 ff.). Zu bemerken ist schlussendlich, dass K.________, L.________ und M.________ alle drei mit einer Busse belegt wurden und diese Bussen resp. die Bussen- und Kostendeposita von A.________ bezahlt wurden (pag. 76, pag. 174, pag. 410 und pag. 422). In allen drei Fällen wurde A.____